AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen werden zusammen mit der Exposébeschreibung Bestandteil der beiderseitigen Vereinbarungen. Druckversion als PDF »

§ 1
Das vorliegende Exposé ist ausschließlich für den von uns anvisierten Vertragspartner bestimmt. Es ist vertraulich zu behandeln. Gibt der anvisierte Vertragspartner das Exposé oder die darin enthaltenen Informationen ohne Zustimmung der WuM Immobilien GmbH an einen Dritten weiter, so hat er auch dann die volle Käufer- bzw. Mieterprovision zu zahlen, wenn der Dritte den Hauptvertrag (Miet-/Kaufvertrag) über das nachgewiesene Objekt abschließt.

§ 2
Der Empfänger dieses Exposés hat uns – auch nach Beendigung des zugrundeliegenden Auftrags – unverzüglich Kenntnis zu geben, sobald und ggf. zu welchen abweichenden Bedingungen er einen Kaufvertrag oder kaufähnlichen Vertrag über das in diesem Exposé bezeichneten Objekt oder über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners abschließt.

Die WuM Immobilien GmbH hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrags anwesend zu sein.

§ 3
Es wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben über angebotene Objekte oder nachgewiesene Objekte auf Informationen des Verkäufers bzw. Vermieters bzw. sonstiger Dritter basieren. Eine Haftung für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir nicht. Uns obliegen auch keinerlei Erkundigungs- oder Nachforschungspflichten.

§ 4
Der Empfänger dieses Exposés wurde ausdrücklich auf eine mögliche Provisionsforderung im Falle des Ankaufs oder Anmietung hingewiesen. Unser Provisionsanspruch entsteht mit Abschluss des Hauptvertrags (Miet-/Kaufvertrag). Hierbei reicht Mitursächlichkeit unserer Maklertätigkeit aus.

Die Höhe der Provision (= Maklergebühr zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer) richtet sich nach dem in Auftrag gegebenen Maklergeschäft. Nähere Einzelheiten über die genaue Höhe befinden sich im schriftlichen Antrag oder im Exposé.

Der Empfänger dieses Exposés hat die vereinbarte Provision auch für den Fall zu bezahlen, dass unter Beibehaltung der inhaltlichen Identität ein anderer als der angebotene Hauptvertrag abgeschlossen wird. Unerhebliche Abweichungen sachlicher, wirtschaftlicher, finanzieller oder rechtlicher Art schaden nicht und begründen weiterhin den vereinbarten Provisionsanspruch.

Weicht der tatsächlich geschlossene Kaufvertrag inhaltlich von dem ab, was Gegenstand des Exposés war, wird aber mit ihm wirtschaftlich der gleiche Erfolg erzielt, bleibt der Anspruch auf die ursprüngliche im schriftlichen Antrag oder im Exposé vereinbarte Provision bestehen.

Kommt ein Kaufvertrag ( auch kaufähnlicher Vertrag ) über ein anderes dem Verkäufer gehörendes Objekt zustande, so ist die vereinbarte Provision ebenfalls zu bezahlen, wenn der Makler im Rahmen des Auftrags den Nachweis zum Abschluss des Kaufvertrages mit dem Auftraggeber oder die Namhaftmachung des Vertragspartners ermöglicht hat.

§ 5
Fällig ist der Provisionsanspruch mit Abschluss des Hauptvertrags (Miet-/Kaufvertrag). Die Provision ist zahlbar nach Rechnungserteilung.

§ 6
Die WuM Immobilien GmbH ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden (Doppeltätigkeit).

§ 7
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Schorndorf.

§ 8
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dieses gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.